Adelige sind fast vollkommen einflußlos. Adelig wird, wer vom Regenten in
den Adelsstand erhoben wird. Das sind meist verdiente Feldherren oder
andersgeartete Retter des Reiches (oder des Regenten).
Ein Adeliger
hat nichts außer seinem Titel und ein kleines Grundstück innerhalb
einer Stadt. Die Größe des Grundstückes darf bei Verleihung jedoch
nicht über 10 10 Metern liegen. Ein Adeliger hat bei der
großen Volksabstimmung genau eine Stimme.